Hygienekonzept SSV Schulenburg

Regeln für die Wiederaufnahme des Schießbetriebes auf der Außenschießanlage 

 

Der Schießbetrieb auf der Schießportanlage des SSV Schulenburg findet zurzeit unter den einschränkenden Bedingungen der Auflagen zur Bekämpfung der Corona Krise statt. Diese sind verpflichtend einzuhalten. 

 

1. Ein Schießbetrieb ist ausschließlich auf der Freiluftanlage (KK-Stand) möglich. -Kleinkalibergewehrschießen auf Stand 1, 3, 5, 7 und 9 -Luftdruckwaffen auf Stand 2, 4, 6 und 8 -Sportpistole auf Stand 10 -Ein Parallelbetrieb von KK-Gewehr, Sportpistole und LG/LP ist nicht gestattet  

 

2. Die LG/LP Halle bleibt für den Schießbetrieb geschlossen 

 

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4. Sportgeräte: - vereinseigene Sportgeräte werden durch die Schießaufsicht auf dem Schießstand übergeben und vor dem Schießen mit geeigneten Mitteln desinfiziert.  - Nach dem Schießen wird das Sportgerät der Schießaufsicht übergeben und erneut desinfiziert. Sofern das Sportgerät durch einen weiteren Schützen genutzt wird, verbleibt es desinfiziert auf dem Stand. - Die Druckknöpfe der Meyton-Anlage, bzw. der Touchscreen ist nach jedem Durchgang zu desinfizieren.